Wohnungseigentumsrecht


 

 

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt seit 1951 die Beziehungen von Wohnungseigentümern untereinander sowie gegenüber der Verwaltung und sonstigen Dritten. Im Jahr 2007 erfolgte eine weitgreifende Reform des WEG, wonach nunmehr insbesondere gerichtliche Verfahren der Zivilprozessordnung (ZPO) unterfallen.

 

 

 

Zu meinen Mandanten zählen hier Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen, Immobilienmakler und Kaufinteressenten. In dieser speziellen Materie bin ich seit 2007 als Fachanwalt umfangreich tätig, insbesondere in folgenden Bereichen:

 

 

·    Streitigkeiten über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer (Beschluss-  

     anfechtungsklagen);

 

·    Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der          Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und  Pflichten der              Wohnungseigentümer untereinander;

 

·    Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinschaft der 

     Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümern; (Sondernutzungsrechte; bauliche

     Veränderungen; Rückbauverpflichtungen);

 

·    Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des

     gemeinschaftlichen Eigentums; (Überprüfung der Jahresabrechnungen und Wirt-

     schaftspläne; Verwalterbestellung, Verwalterabberufung, Beirat);

 

·    Klagen Dritter, die sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder gegen

     Wohnungseigentümer richten und sich auf das gemeinschaftliche Eigentum, seine Ver-

     waltung oder das Sondereigentum beziehen;

 

       ·     Mahnverfahren, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Antragstellerin ist.